Als selbständige Seniorenbetreuung bin ich
Betriebs- und Haftpflichtversichert!

Für die Finanzierung meine Kranken- und Rentenversicherung
sowie das Auto usw.
bin ich selbst verantwortlich und muss es selbst bezahlen!

Meine Zeit hat ab Januar 2025 folgenden Wert:

Erstgespräch telefonisch    kostenfrei
Erstbesuch nach telefonischer Bedarfsabklärung pauschal 50,00 €

Mindestzeit/Tag 1,5 Stunden, ab 33,00 €/Stunde + km

Nattheim ab 1 Stunde, optimal mind. 1,5 Stunden
ohne Anfahrtspauschale 
Einkaufsfahrten in Nattheim Pauschal 5 €

Einzelauftrag 
Begleitung Arzt, kulturelle Veranstaltung... 35,00 €/Stunde
(inklusive Anfahrt: die Anfahrtszeit wird mit verrechnet)
+ km 0,50 €/km


Samstag, Sonntag und Feiertag 35,00 €/Stunde
und abends ab 19.00 Uhr, Bei Dauerkunden 33 €


Abrechnung erfolgt im 15 Minuten-Takt


Einkaufsfahrten außerhalb Nattheim, Ausflüge und Anfahrt
außerhalb Nattheim        + 0,50 €/km
ab Goethestrasse 10 

Rechnungsstellung:

Einzelauftrag Fälligkeit sofort
Langzeitbetreuung nach Absprache   1 x monatlich
zu begleichen ohne Abzüge sofort bzw. direkt mit der Pflegekasse bei Verhinderungspflege stundenweise


Wichtig zu Wissen 

• Es können Zusatzkosten für den Begleitservice entstehen:
   z. B. für Eintritt, Restaurant, Besuch für kulturelle 
   Veranstaltungen, Unterbringungskosten… 

Finanzierung/Steuer

Verhinderungspflege:

•  Es besteht die Möglichkeit einen Antrag bei der Pflegekasse für „stundenweise Verhinderungspflege“ zu stellen, sofern die Vorgaben erfüllt sind. Dann stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse auf Verhinderungspflege stundenweise. Nach Genehmigung wird die Pflegekasse meine Rechnung bis zu 3.539,00 €. Dies ist jedoch auch der Topf der Kurzzeitpflege!
Gerne bin ich Ihnen hier behilflich und erkläre die Möglichkeiten und helfe Ihnen auch den Pflegegrad zu beantragen oder eine Erhöhung in die Wege zu leiten!

Voraussetzung: 
Pflegegrad 2 länger als 6 Monate oder nach Erhöhung von Pflegegrad 1 auf eine höhere Stufe wird die Zeit angerechnet!

• Den Entlastungsbeitrag von 131 € kann ich leider nicht abrechnen, da ich      als Einzelunternehmerin keine Landeszulassung bekomme!
  Hier gibt es   k e i n e   Ausnahmeregelungen!

Selbstzahler: Sie bekommen lt. unserem geführten Protokoll eine monatliche Rechnung und bezahlen diese zeitnah. 

• Die Ausgaben können evtl. mit 20 % bei der Steuer 
   berücksichtigt werden, bitte Steuerberater fragen!

• Diese Aufwendungen sind als „haushaltsnahe Dienstleistung“ von der           Steuer bis zu 4.000 € im Jahr 
  absetzbar (§35 Einkommenssteuergesetz).
  Hierzu bitte die von mir erhaltenen Rechnungen, sowie Ihre Quittung der
  Überweisung  (z. B. Durchschlag der Überweisung, 
   diese gilt als Beleg für Ihre Steuerberechnung) dem    
   Steuerausgleich beilegen oder dem Steuerberater übergeben.

• Für den Fall, dass Sie als zu pflegende Person keine Steuern zahlen und
  die Pflege durch Angehörige organisiert wird, können die Angehörigen von
  den Steuervorteilen profitieren. Fragen Sie diesbezüglich Ihren
  Steuerberater.